Mitteilungsblatt: Gemeinde Ehningen

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Fördergrogramm Steckerfertige PV-Anlagen

icon.crdate27.09.2024

1. Fördergegenstand Gefördert wird der Kauf bzw. die Erstinstallation einer steckerfertigen PV-Anlage (Balkonkraftwerk, Solartisch, Steckersolargerät) je Wohneinheit mit einer Wechsel-richter Ausgangsleitung von mindestens 300 W und maximal 800 W. 2. Fördersätze Es gilt ein Förderzuschuss von maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten (max. 200 €). Abweichend hiervon gilt für Inhaber eines Sozialpasses ein Förder-zuschuss von max. 75 % der förderfähigen Investitionskosen (max. 500 €). 3. Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind einmalig: - Mieter:innen - Wohnungseigentümer:innen 4. Anforderungen zur Förderung und Förderausschlüsse - Für die Installation und den Betrieb der Anlage gelten die aktuelle gesetzlichen Vorgaben, der aktuelle Stand der Technik sowie die Herstellervorgaben. - Prüfen als Wohnungseigentümer:innen und Mieter:innen, ob das Anbringen der Anlage erlaubt ist. - Überprüfen, ob der Anschluss über eine spezielle Energiesteckdose erforderlich ist. - Registrieren der steckerfertigen PV-Anlage im Marktstammdatenregister. - Die Anlage muss mindestens fünf Jahre in Ihrem Eigentum verbleiben und genutzt werden. - Eine dauerhafte Verkehrssicherheit ist durch eine fachgerechte Befestigung sicherzustellen. Die Befestigung der Anlage muss auch außergewöhnlichen Witterungsbedingungen standhalten. Ein Herabfallen von Anlagenteilen oder der Unterkonstruktion ist auszuschließen. - Sofern Fördermaßnahmen dieses Förderprogramms ebenfalls auf Landes-/ Bundes- oder EU-Ebene für den Kreis der Antragssteller gefördert werden, hält sich die Gemeinde offen, Förderungen auszusetzen. - Fördermittel können nur gewährt werden, solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. - Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Förderzuschusses. - Anlagen zur gewerblichen Nutzung sind von der Förderung ausgeschlossen, die Förderung richtet sich ausschließlich an die Privatnutzung. - Geleaste, gepachtete oder gemietete Anlagen sowie Eigenkonstruktionen, Prototypen und Insellösungen werden nicht gefördert. - Anlagen, welche einer Pflicht zur Errichtung unterliegen, z.B. Pflicht zur Installation von PV-Anlagen gemäß § 23 KlimaG BW, werden nicht gefördert. 5. Antrags- und Bewilligungsverfahren - Förderanträge können über die Homepage der Gemeinde Ehningen abgerufen werden oder sind auf Nachfrage bei der Gemeinde erhältlich. - Förderanträge können vor oder nach Kauf und Installation gestellt werden und sind entweder per Mail an stephanie.lachenmann@ehningen.de oder schriftlich an Gemeinde Ehningen, Kämmerei, Königstraße 29, 71139 Ehningen zu stellen. - Für Anlagen die im Jahr 2024 vor Inkrafttreten des Förderprogramms gekauft wurden, kann ebenfalls eine Förderung gewährt werden. Beantragung vor Kauf und Installation: 1. Angebot/Kostenvoranschlag einholen und Förderantrag vollständig ausfüllen und einreichen. 2. Die Verwaltung prüft anschließend den Förderantrag - Im Falle eines positiven Prüfergebnisses erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid, der die Höhe der Zuwendung benennt. 3. Lassen Sie der Verwaltung die noch fehlenden Antragsunterlagen „Nach Installation/Inbetriebnahme“ zukommen. 4. Sind die Unterlagen vollständig und geprüft, wird der Förderbetrag auf Ihr angegebenes Konto überwiesen. Beantragung nach Kauf und Installation: 1. Förderantrag vollständig ausfüllen und mit den erforderlichen Unterlagen einreichen. 2. Die Verwaltung prüft anschließend den Förderantrag. Im Falle eines positiven Prüf-Ergebnisses erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid, der die Höhe der Zuwendung benennt. Der Förderbetrag wird auf Ihr angegebenes Konto überwiesen. 6. Inkrafttreten Dieses Förderungsprogramm tritt zum 01.10.2024 in Kraft und gilt solange Haushaltsmittel der Gemeinde Ehningen zur Verfügung stehen.

Förderprogramm Steckerfertige PV-Anlagen

1.    Fördergegenstand

Gefördert wird der Kauf bzw. die Erstinstallation einer steckerfertigen PV-Anlage (Balkonkraftwerk, Solartisch, Steckersolargerät) je Wohneinheit mit einer Wechsel-richter Ausgangsleitung von mindestens 300 W und maximal 800 W.

2.    Fördersätze

Es gilt ein Förderzuschuss von maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten (max. 200 €). Abweichend hiervon gilt für Inhaber eines Sozialpasses ein Förder-zuschuss von max. 75 % der förderfähigen Investitionskosen (max. 500 €).

3.    Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind einmalig:

- Mieter:innen

- Wohnungseigentümer:innen

4.    Anforderungen zur Förderung und Förderausschlüsse

- Für die Installation und den Betrieb der Anlage gelten die aktuelle gesetzlichen Vorgaben, der aktuelle Stand der Technik sowie die Herstellervorgaben.

- Prüfen als Wohnungseigentümer:innen und Mieter:innen, ob das Anbringen der Anlage erlaubt ist.

- Überprüfen, ob der Anschluss über eine spezielle Energiesteckdose erforderlich ist.

- Registrieren der steckerfertigen PV-Anlage im Marktstammdatenregister.

- Die Anlage muss mindestens fünf Jahre in Ihrem Eigentum verbleiben und genutzt werden.
 
- Eine dauerhafte Verkehrssicherheit ist durch eine fachgerechte Befestigung sicherzustellen. Die Befestigung der Anlage muss auch außergewöhnlichen Witterungsbedingungen standhalten. Ein Herabfallen von Anlagenteilen oder der Unterkonstruktion ist auszuschließen.
    
- Sofern Fördermaßnahmen dieses Förderprogramms ebenfalls auf Landes-/ Bundes- oder EU-Ebene für den Kreis der Antragssteller gefördert werden, hält sich die Gemeinde offen, Förderungen  auszusetzen.

- Fördermittel können nur gewährt werden, solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Förderzuschusses.

- Anlagen zur gewerblichen Nutzung sind von der Förderung ausgeschlossen, die Förderung richtet sich ausschließlich an die Privatnutzung.

- Geleaste, gepachtete oder gemietete Anlagen sowie Eigenkonstruktionen, Prototypen und Insellösungen werden nicht gefördert.

- Anlagen, welche einer Pflicht zur Errichtung unterliegen, z.B. Pflicht zur Installation von PV-Anlagen gemäß § 23 KlimaG BW, werden nicht gefördert.


5.    Antrags- und Bewilligungsverfahren

- Förderanträge können über die Homepage der Gemeinde Ehningen abgerufen werden oder sind auf Nachfrage bei der Gemeinde erhältlich.

- Förderanträge können vor oder nach Kauf und Installation gestellt werden und sind entweder per Mail an stephanie.lachenmann@ehningen.de oder schriftlich an Gemeinde Ehningen, Kämmerei, Königstraße 29, 71139 Ehningen zu stellen. 

- Für Anlagen die im Jahr 2024 vor Inkrafttreten des Förderprogramms gekauft wurden, kann ebenfalls eine Förderung gewährt werden. 


Beantragung vor Kauf und Installation:

1.    Angebot/Kostenvoranschlag einholen und Förderantrag vollständig ausfüllen und einreichen.

2.    Die Verwaltung prüft anschließend den Förderantrag - Im Falle eines positiven Prüfergebnisses erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid, der die Höhe der Zuwendung benennt.

3.    Lassen Sie der Verwaltung die noch fehlenden Antragsunterlagen „Nach Installation/Inbetriebnahme“ zukommen.

4.    Sind die Unterlagen vollständig und geprüft, wird der Förderbetrag auf Ihr angegebenes Konto überwiesen.


Beantragung nach Kauf und Installation:

1.    Förderantrag vollständig ausfüllen und mit den erforderlichen Unterlagen einreichen.

2.    Die Verwaltung prüft anschließend den Förderantrag. Im Falle eines positiven Prüf-Ergebnisses erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid, der die Höhe der Zuwendung benennt. Der Förderbetrag wird auf Ihr angegebenes Konto überwiesen.

6.    Inkrafttreten

Dieses Förderungsprogramm tritt zum 01.10.2024 in Kraft und gilt solange Haushaltsmittel der Gemeinde Ehningen zur Verfügung stehen.

Antrag auf Fördermittel-Bewilligung (PDF-Dokument, 325,63 KB, 27.09.2024)

Mitteilungsblatt Archiv

Nach Jahren archivierte Mitteilungsblätter der Gemeinde Ehningen

2022

13. Januar 2022 (PDF-Dokument, 2,23 MB, 12.01.2022)

20. Januar 2022 (PDF-Dokument, 3,33 MB, 20.01.2022)

27. Januar 2022 (PDF-Dokument, 1,76 MB, 27.01.2022)

03. Februar 2022 (PDF-Dokument, 3,46 MB, 02.02.2022)

10. Februar 2022 (PDF-Dokument, 3,34 MB, 09.02.2022)

17. Februar 2022 (PDF-Dokument, 2,81 MB, 16.02.2022)

24. Februar 2022 (PDF-Dokument, 10,0 MB, 23.02.2022)

03. März 2022 (PDF-Dokument, 6,47 MB, 03.03.2022)

10. März 2022 (PDF-Dokument, 7,55 MB, 14.03.2022)

17. März 2022 (PDF-Dokument, 5,28 MB, 23.03.2022)

24. März 2022 (PDF-Dokument, 2,80 MB, 23.03.2022)

 

07. April 2022 (PDF-Dokument, 2,92 MB, 06.04.2022)

14. April 2022 (PDF-Dokument, 2,65 MB, 13.04.2022)

21. April - Osterpause

28. April 2022 (PDF-Dokument, 16,2 MB, 27.04.2022)

05. Mai 2022 (PDF-Dokument, 11,9 MB, 05.05.2022)

12. Mai 2022 (PDF-Dokument, 2,71 MB, 11.05.2022)

19. Mai 2022 (PDF-Dokument, 10,8 MB, 18.05.2022)

25. Mai 2022 (PDF-Dokument, 2,92 MB, 24.05.2022)

02. Juni 2022 (PDF-Dokument, 3,82 MB, 02.06.2022)

09. Juni - Pfingstpause

15. Juni 2022 (PDF-Dokument, 3,47 MB, 15.06.2022)

23. Juni 2022 (PDF-Dokument, 3,19 MB, 22.06.2022)

30. Juni 2022 (PDF-Dokument, 2,86 MB, 29.06.2022)

07. Juli 2022 (PDF-Dokument, 3,13 MB, 06.07.2022)

14. Juli 2022 (PDF-Dokument, 2,79 MB, 13.07.2022)

21. Juli 2022 (PDF-Dokument, 6,72 MB, 20.07.2022)

28. Juli 2022 (PDF-Dokument, 4,03 MB, 27.07.2022)

04. August 2022 (PDF-Dokument, 3,38 MB, 05.08.2022)

11. August 2022 (PDF-Dokument, 2,37 MB, 10.08.2022)

18. August 2022 - Sommerpause

25. August 2022 - Sommerpause

01. September 2022 - Sommerpause

08. September 2022 (PDF-Dokument, 3,59 MB, 07.09.2022)

15. September 2022 (PDF-Dokument, 7,01 MB, 15.09.2022)

22. September 2022 (PDF-Dokument, 10,7 MB, 21.09.2022)

29. September 2022 (PDF-Dokument, 9,39 MB, 28.09.2022)

 

13. Oktober 2022 (PDF-Dokument, 3,24 MB, 12.10.2022)

20. Oktober 2020 (PDF-Dokument, 3,27 MB, 19.10.2022)

27. Oktober 2022 (PDF-Dokument, 9,44 MB, 26.10.2022)

03. November 2022 (PDF-Dokument, 2,85 MB, 02.11.2022)

10. November 2022 (PDF-Dokument, 5,86 MB, 09.11.2022)

17. November 2022 (PDF-Dokument, 7,28 MB, 16.11.2022)

24. November 2022 (PDF-Dokument, 5,26 MB, 24.11.2022)

01. Dezember 2022 (PDF-Dokument, 3,93 MB, 30.11.2022)

08. Dezember 2022 (PDF-Dokument, 3,57 MB, 07.12.2022)

15. Dezember 2022 (PDF-Dokument, 11,3 MB, 14.12.2022)

22. Dezember 2022 (PDF-Dokument, 5,37 MB, 22.12.2022)

2021

Mitteilungsblatt 07. Januar 2021 (PDF-Dokument, 3,37 MB, 31.05.2021)

Mitteilungsblatt 14. Januar 2021 (PDF-Dokument, 5,84 MB, 31.05.2021)

Mitteilungsblatt 21. Januar 2021 (PDF-Dokument, 8,13 MB, 26.05.2021)

Mitteilungsblatt 28. Januar 2021 (PDF-Dokument, 3,75 MB, 31.05.2021)

Mitteilungsblatt 04. Februar 2021 (PDF-Dokument, 7,13 MB, 31.05.2021)

Mitteilungsblatt 11. Februar 2021 (PDF-Dokument, 9,03 MB, 31.05.2021)

Mitteilungsblatt 18. Februar 2021 (PDF-Dokument, 8,44 MB, 23.04.2021)

Mitteilungsblatt 25. Februar 2021 (PDF-Dokument, 6,10 MB, 23.04.2021)

Mitteilungsblatt 04. März 2021 (PDF-Dokument, 10,2 MB, 23.04.2021)

Mitteilungsblatt 11. März 2021 (PDF-Dokument, 16,1 MB, 23.04.2021)

Mitteilungsblatt 18. März 2021 (PDF-Dokument, 11,4 MB, 23.04.2021)

Mitteilungsblatt 25. März 2021 (PDF-Dokument, 5,14 MB, 23.04.2021)

Mitteilungsblatt 31. März 2021 (PDF-Dokument, 9,51 MB, 23.04.2021)

Mitteilungsblatt 08. April 2021 (PDF-Dokument, 6,36 MB, 23.04.2021)

Mitteilungsblatt 15. April 2021 (PDF-Dokument, 4,98 MB, 23.04.2021)

Mitteilungsblatt 22. April 2021 (PDF-Dokument, 11,5 MB, 23.04.2021)

Mitteilungsblatt 29. April 2021 (PDF-Dokument, 7,21 MB, 29.04.2021)

Mitteilungsblatt 06. Mai 2021 (PDF-Dokument, 11,0 MB, 06.05.2021)

Mitteilungsblatt 12. Mai 2021 (PDF-Dokument, 9,57 MB, 12.05.2021)

Mitteilungsblatt 20. Mai 2021 (PDF-Dokument, 7,64 MB, 20.05.2021)

Mitteilungsblattpause am 27. Mai 2021

Mitteilungsblatt 02. Juni 2021 (PDF-Dokument, 13,0 MB, 02.06.2021)

Mitteilungsblatt 10. Juni 2021 (PDF-Dokument, 13,0 MB, 10.06.2021)

Mitteilungsblatt 17. Juni 2021 (PDF-Dokument, 9,10 MB, 18.06.2021)

Mitteilungsblatt 24. Juni 2021 (PDF-Dokument, 6,73 MB, 24.06.2021)

Mitteilungsblatt 01. Juli 2021 (PDF-Dokument, 9,34 MB, 06.07.2021)

Mitteilungsblatt 08. Juli 2021 (PDF-Dokument, 13,9 MB, 12.07.2021)

Mitteilungsblatt 15. Juli 2021 (PDF-Dokument, 4,39 MB, 20.07.2021)

Mitteilungsblatt 22. Juli 2021 (PDF-Dokument, 3,99 MB, 04.08.2021)

Mitteilungsblatt 29. Juli 2021 (PDF-Dokument, 10,9 MB, 04.08.2021)

Mitteilungsblatt 05. August 2021 (PDF-Dokument, 8,19 MB, 04.08.2021)

Mitteilungsblatt 12. August 2021 (PDF-Dokument, 10,2 MB, 17.08.2021)

Mitteilungsblatt 19. und 26. August sowie 02. September erscheint nicht (Sommerpause)

Mitteilungsblatt 09. September (PDF-Dokument, 3,95 MB, 08.09.2021)

Mitteilungsblatt 16. September 2021 (PDF-Dokument, 8,83 MB, 23.09.2021)

Mitteilungsblatt 23. September 2021 (PDF-Dokument, 10,1 MB, 23.09.2021)

 

Mitteilungsblatt 07. Oktober 2021 (PDF-Dokument, 18,4 MB, 06.10.2021)

Mitteilungsblatt 14. Oktober 2021 (PDF-Dokument, 3,12 MB, 14.10.2021)

Mitteilungsblatt 21. Oktober 2021 (PDF-Dokument, 13,0 MB, 20.10.2021)

Mitteilungsblatt 28. Oktober 2021 (PDF-Dokument, 3,62 MB, 28.10.2021)

Mitteilungsblatt 04. November 2021 (PDF-Dokument, 3,13 MB, 09.11.2021)

Mitteilungsblatt 11. November 2021 (PDF-Dokument, 3,00 MB, 11.11.2021)

Mitteilungsblatt 18. November 2021 (PDF-Dokument, 3,63 MB, 17.11.2021)

Mitteilungsblatt 25. November 2021 (PDF-Dokument, 2,84 MB, 29.11.2021)

Mitteilungsblatt 02. Dezember 2021 (PDF-Dokument, 14,3 MB, 02.12.2021)

Mitteilungsblatt 09. Dezember 2021 (PDF-Dokument, 14,2 MB, 08.12.2021)

Mitteilungsblatt 16. Dezember 2021 (PDF-Dokument, 2,54 MB, 16.12.2021)